Wir arbeiten
nach den Inhalten des Kindertagesstättengesetz Rheinland-Pfalz. Dort sind die
Angebote der Erziehung, Bildung und Betreuung für Kinder festgeschrieben. Eine
weitere Orientierung zum Wohle des Kindes und der Qualitätssicherung bieten die
Bildungs- und Erziehungsempfehlungen (BEE´s) der Landes Rheinland-Pfalz sowie
das Bundeskinderschutzgesetz als auch das Kinder- und Jugendhilfegesetz. „Nach
§22 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII) haben Kindertagesstätten den
Auftrag, die Entwicklung des Kindes zu eigenverantwortlichen und
gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten zu fördern. Diese Aufgabe schließt neben
der Betreuung von Kindern insbesondere auch deren Erziehung und Bildung ein.
Kindertagesstätten haben einen eigenständigen Bildungsauftrag.“
(Zitat:
Bildungs- und Erziehungsempfehlungen für Kindertagesstätten in Rheinland-
Pfalz)